| Veranstalter: | Zucht- u. Ausbildungsstall Bescht, Schlieckau |
| Nennungsanschrift: | Schlieckau Nr. 2, 29562 Schlieckau |
| Telefon: | 05804 970270 |
| Fax: | 05804 970272 |
| Nennungsschluß: | 01 .06. 2006 |
Nenngeld: | 60,00 € pro Stute |
| Vorläufige Zeiteinteilung: | 15.06.2006 ab 8.00 Uhr |
| Richter: | NN. , NN. |
| Plätze: | Sandplatz 20 m* 60 m, Halle 20 m * 60 m |
| Zulassung: | 1.Alle Reiter mit Reitausweis oder Deutschem Reitabzeichen. Je Reiter sind bis zu 5 Pferde zugelassen. |
| 2. Alle Stuten (geb. 2003 und älter) mit einem Abstammungsnachweis eines in Deutschland anerkannten Zuchtverbandes (mit Influenza- Impfung), deren Besitzer Mitglied eines in Deutschland anerkannten Zuchtverbandes sind. |
| Anforderungen: | 1. Teilprüfung Freispringen: In der Halle nach Weisung der Richter. Verlangt werden mehrere Sprünge über eine Kombination (2 kleine Einsprünge / 1 Aussprung) |
| 2. Teilprüfung Grundgangarten: Vorstellung der Pferde unter dem eigenen Reiter in der Reihenfolge Trab - Galopp - Schritt nach Weisung der Richter. |
| 3. Teilprüfung Rittigkeit:
a) Vorstellung der Pferde unter dem eigenen Reiter nach Weisung der Richter (während Teilprüfung Grundgangarten)
b) Fremdreiter-Test ohne vorheriges erneutes Abreiten, nur Führen an der Hand erlaubt, Dauer ca. 5 Minuten. |
| Beurteilung und Bewertung: |
| Grundgangarten 39% : Rittigkeit/Richter 15% : Rittigkeit/Fremdreiter 29% : Freispringen 21% |
| Ergebnisse: | Alle Pferde, welche die Prüfung beendet haben, erhalten ein Prüfungszeugnis. Das Ergebnis muß vom Zuchtverband im Pferdepaß / Abstammungsnachweis vermerkt werden. |
Ausrüstung: | In allen Teilprüfungen gemäß § 70 der LPO. Beim Freispringen sind Gamaschen erlaubt. |
| Wiederholung / Nachholung der Prüfung: |
| Eine abgeschlossene bzw. vom Eigentümer / Besitzer / Reiter abgebrochene Prüfung kann nur einmal wiederholt werden. Die Wiederholung einer vom Eigentümer / Besitzer / Reiter abgebrochene Prüfung ist nur im darauffolgenden, nicht im laufenden Jahr zulässig. Eine Wiederholung im laufenden Jahr ist nur für krank gewordene Pferde möglich, wenn ein ordnungsgemäßes tierärztliches Attest vorliegt. |
| Besondere Bestimmungen: |
| Endgültige Erklärung der Startbereitschaft muß am 13.06.2006 bis 18.00 Uhr erfolgen.
(Per Fax : 05804 - 970 272)
Nenngelder sind der Nennung als Scheck beizufügen.
Eigene Kopfnummern sind mitzubringen.
Nennungen erfolgen formlos unter Beifügung einer Kopie der Eigentumsurkunde.
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