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Stutenleistungsprüfung
 

Stutenleistungsprüfung / Feldprüfung am 15.06.2006 in 29562 Schlieckau


Veranstalter:Zucht- u. Ausbildungsstall Bescht, Schlieckau
Nennungsanschrift:Schlieckau Nr. 2, 29562 Schlieckau
Telefon:05804 970270
Fax:05804 970272
Nennungsschluß:01 .06. 2006
Nenngeld:60,00 € pro Stute
Vorläufige Zeiteinteilung:15.06.2006 ab 8.00 Uhr
Richter:NN. , NN.
Plätze:Sandplatz 20 m* 60 m, Halle 20 m * 60 m
Zulassung:1.Alle Reiter mit Reitausweis oder Deutschem Reitabzeichen. Je Reiter sind bis zu 5 Pferde zugelassen.
2. Alle Stuten (geb. 2003 und älter) mit einem Abstammungsnachweis eines in Deutschland anerkannten Zuchtverbandes (mit Influenza- Impfung), deren Besitzer Mitglied eines in Deutschland anerkannten Zuchtverbandes sind.
Anforderungen:1. Teilprüfung Freispringen: In der Halle nach Weisung der Richter. Verlangt werden mehrere Sprünge über eine Kombination (2 kleine Einsprünge / 1 Aussprung)
2. Teilprüfung Grundgangarten: Vorstellung der Pferde unter dem eigenen Reiter in der Reihenfolge Trab - Galopp - Schritt nach Weisung der Richter.
3. Teilprüfung Rittigkeit:
a) Vorstellung der Pferde unter dem eigenen Reiter nach Weisung der Richter (während Teilprüfung Grundgangarten)
b) Fremdreiter-Test ohne vorheriges erneutes Abreiten, nur Führen an der Hand erlaubt, Dauer ca. 5 Minuten.
Beurteilung und Bewertung:
Grundgangarten 39% : Rittigkeit/Richter 15% : Rittigkeit/Fremdreiter 29% : Freispringen 21%
Ergebnisse:Alle Pferde, welche die Prüfung beendet haben, erhalten ein Prüfungszeugnis. Das Ergebnis muß vom Zuchtverband im Pferdepaß / Abstammungsnachweis vermerkt werden.
Ausrüstung:In allen Teilprüfungen gemäß § 70 der LPO. Beim Freispringen sind Gamaschen erlaubt.
Wiederholung / Nachholung der Prüfung:
Eine abgeschlossene bzw. vom Eigentümer / Besitzer / Reiter abgebrochene Prüfung kann nur einmal wiederholt werden. Die Wiederholung einer vom Eigentümer / Besitzer / Reiter abgebrochene Prüfung ist nur im darauffolgenden, nicht im laufenden Jahr zulässig. Eine Wiederholung im laufenden Jahr ist nur für krank gewordene Pferde möglich, wenn ein ordnungsgemäßes tierärztliches Attest vorliegt.
Besondere Bestimmungen:
Endgültige Erklärung der Startbereitschaft muß am 13.06.2006 bis 18.00 Uhr erfolgen.
(Per Fax : 05804 - 970 272)
Nenngelder sind der Nennung als Scheck beizufügen.
Eigene Kopfnummern sind mitzubringen.
Nennungen erfolgen formlos unter Beifügung einer Kopie der Eigentumsurkunde.


Ausschreibung als .pdf zum Herunterladen (49 KB)

Meldeformular als .pdf zum Herunterladen (32 KB)

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